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   VGH Hessen, 30.01.1991 - 5 UE 2831/88   

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https://dejure.org/1991,3474
VGH Hessen, 30.01.1991 - 5 UE 2831/88 (https://dejure.org/1991,3474)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.01.1991 - 5 UE 2831/88 (https://dejure.org/1991,3474)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2831/88 (https://dejure.org/1991,3474)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 100
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1980 - 2 A 698/79
    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1991 - 5 UE 2831/88
    Die Beitragserhebung für eine derartige Erneuerung erfordert keine über die Wiederherstellung der Neuwertigkeit hinausgehende Verbesserung, setzt jedoch -- im Unterschied zu verbessernden Um- und Ausbaumaßnahmen -- die grundlegende Erneuerungsbedürftigkeit der Verkehrsanlage und den Ablauf einer der normalen Nutzungsdauer entsprechenden Zeitspanne voraus (vgl. OVG Münster, Urteil vom 21. April 1975 -- 2 A 1112/72 -- KStZ 1976, 16, Urteil vom 3. September 1980 -- 2 A 698/79 -- KStZ 1981, 72,74; OVG Koblenz, Urteil vom 11. Dezember 1980 -- VI A 19/78 -- KStZ 1981, 233; VG Kassel, Urteil vom 4. Februar 1977 -- II E 390/75 -- HSGZ 1977, 71).
  • VGH Hessen, 31.05.1979 - V OE 19/78
    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1991 - 5 UE 2831/88
    Das ungeschriebene Merkmal der Verbesserung stellt sicher, daß nur solche verändernden Baumaßnahmen die Beitragspflicht begründen können, von denen ein positiver Effekt für die Benutzbarkeit der Verkehrsanlage ausgeht (in diesem Sinne, bezogen auf den Fall der baulichen Umgestaltung einer Straße zur Fußgängerzone, erstmals: Senatsurteil vom 31. Mai 1979 -- V OE 19/78 -- ESVGH 29, 238 = HSGZ 1980, 22).
  • VGH Hessen, 19.03.1980 - V OE 48/76
    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1991 - 5 UE 2831/88
    Der Senat hat in seinem zum Erschließungsbeitragsrecht ergangenen Urteil vom 19. März 1980 -- V OE 48/76 (HSGZ 1980, 347 = HessVGRspr. 1980, 84) darauf hingewiesen, daß eine derartige "Tiefenbegrenzung" bei Grundstücken, die grundsätzlich über ihre ganze Fläche vom Erschließungsvorteil Nutzen ziehen, gegen das Prinzip einer vorteilsangemessenen Verteilung des Erschließungsaufwandes verstoßen könnte.
  • BVerwG, 21.06.2018 - 9 C 2.17

    Straßenbaubeitrag in Hessen rechtmäßig

    In dieser Konstellation setzt die Beitragserhebung zur Abgrenzung von bloßen Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten den Ablauf der normalen Nutzungsdauer voraus (VGH Kassel, Urteil vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2831/88 - NVwZ-RR 1992, 100; Beschluss vom 8. Januar 2018 - 5 A 1551/17.Z - juris Rn. 6).
  • VGH Hessen, 04.04.1995 - 5 TH 1264/93

    Straßenbeitrag: Ersetzung eines Belages für einen Gehweg - zur Verbesserung bzw

    Dieser besteht bei einem verändernden Um- und Ausbau in einer damit zu bewirkenden Verbesserung und bei einem Umbau, der - ohne wesentliche Änderung - lediglich der Erneuerung einer abgenutzten Verkehrsanlage dient ("schlichte" Erneuerung), in der Wiederherstellung der Neuwertigkeit der Verkehrsanlage (vgl. Senatsurteil vom 30.1.1991 - 5 UE 2831/88 -, NVwZ-RR 1992, 100 = GemHH 1992, 204 = HSGZ 1992, 39, und vom 18.6.1991 - 5 UE 973/88 -).
  • VGH Hessen, 07.05.2015 - 5 A 2124/13

    Straßenbeitrag

    Ist dabei der Verbesserungseffekt und ein - nach fehlerfreier Einschätzung der Gemeinde - entsprechendes Verbesserungsbedürfnis zu bejahen, so können derartige Maßnahmen auch schon vor Erreichen des Zustandes der abnutzungsbedingten Erneuerungsbedürftigkeit die Beitragspflicht auslösen (vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2831/88 -, NVwZ-RR 1992, 100 = HSGZ 1992, 39; Beschluss vom 4. April 1995 - 5 TH 1264/93 -, NVwZ-RR 1995, 599 = HSGZ 1995, 459; Lohmann in: HSGZ 1991, 126).
  • VGH Hessen, 20.07.1993 - 5 TH 2859/90

    Straßenbeitrag: Kompensation einer Verbesserung durch gleichzeitige

    Dieser besteht bei einem verändernden Um- und Ausbau in einer damit bewirkten Verbesserung und bei einem Umbau, der - ohne wesentliche Änderung - lediglich der Erneuerung einer abgenutzten Verkehrsanlage dient ("schlichte" Erneuerung), in der Wiederherstellung der Neuwertigkeit der Verkehrsanlage (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2831/88 - NVwZ-RR 1992, 100 = GemHH 1992, 204 = HSGZ 1992, 39, und vom 18.6.1991 - 5 UE 973/88 -).

    Der Senat hat auch keinen Zweifel daran, daß die Antragsgegnerin in Ausübung ihres Ermessens das erforderliche Verbesserungsbedürfnis für die Durchführung der bezeichneten Verbesserungsmaßnahmen fehlerfrei bejaht hat (zu diesem Erfordernis, welches die Entsprechung zum "Erneuerungsbedürfnis" im Falle der schlichten Erneuerung bildet: Senatsurteil vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2831/88 - a.a.O.; ferner Lohmann in HSGZ 1991, 126, 129/130).

  • VGH Hessen, 08.01.2018 - 5 A 1551/17

    Straßenausbaubeitrag

    Dieser besteht bei einem verändernden Um- und Ausbau in einer damit zu bewirkenden Verbesserung und bei einem Umbau, der ohne wesentliche Änderung lediglich der Erneuerung einer abgenutzten Verkehrsanlage dient (so genannte "schlichte Erneuerung"), in der Wiederherstellung der Neuwertigkeit der Verkehrsanlage (vgl. bereits: Urteil vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2831/88 -, HSGZ 1992, 39 = NVwZ-RR 1992, 100 [FG Köln 04.03.1991 - 5 V 28/91] ; Beschlüsse vom 4. April 1995 - 5 TH 1264/93 -, HSGZ 1995, 459, und vom 21. Dezember 2006 - 5 TG 2329/06 -, sämtlich auch Juris).
  • VGH Hessen, 21.12.2006 - 5 TG 2329/06

    Beitragserhebung für den Um- und Ausbau von Straßen

    So heißt es z. B. in dem Urteil des Senats vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2831/88 - NVwZ-RR 1992, 100 = GemHH 1992, 204 = HSGZ 1992, 39):.
  • VGH Hessen, 30.08.2018 - 5 A 79/18

    Straßenbeitrag

    Dieser besteht bei einem verändernden Um- und Ausbau in einer damit zu bewirkenden Verbesserung und bei einem Umbau, der ohne wesentliche Änderung lediglich der Erneuerung einer abgenutzten Verkehrsanlage dient (so genannte "schlichte Erneuerung"), in der Wiederherstellung der Neuwertigkeit der Verkehrsanlage (vgl. bereits: Urteil vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2831/88 -, HSGZ 1992, 39 = NVwZ-RR 1992, 100 [FG Köln 04.03.1991 - 5 V 28/91] ; Beschlüsse vom 4. April 1995 - 5 TH 1264/93 -, HSGZ 1995, 459, und vom 21. Dezember 2006 - 5 TG 2329/06 -, sämtlich auch Juris).
  • VGH Hessen, 18.01.2018 - 5 B 1217/17

    Straßenausbaubeitrag

    Allerdings müssen diese beiden unterschiedlichen Beitragstatbestände nicht zwingend alternativ vorliegen, auch eine Kombination ist möglich (Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2018 - 5 A 1481/17.Z -, vom 28. September 2009 - 5 B 1701/09 -, Juris, und vom 21. Dezember 2006 - 5 TG 2329/06 -, Juris; Urteil vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2831/88 -, NVwZ-RR 1992, 100 = HSGZ 1992, 39 = Juris; Driehaus, a.a.O., § 32 Rn. 38 ff. m.w.N.).
  • VGH Hessen, 06.05.2008 - 5 A 454/08

    Zur Zulässigkeit der Überbürdung des durch die Eckgrundstücksvergünstigung

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (dazu das Urteil des Senats vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2831/88 - NVwZ-RR 1992, 100 = GemHH 1992, 204 = HSGZ 1992, 39, welches in den hier interessierenden Passagen bereits in dem Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2006 im vorangegangenen Eilverfahren 5 TG 2329/06 gleichen Rubrums zitiert worden ist) ist von der Feststellung einer grundlegenden Abnutzung und Erneuerungsbedürftigkeit der Straßenanlage nur die Beitragsfähigkeit einer "schlichten" - wiederherstellenden - Erneuerung abhängig.
  • VGH Hessen, 05.06.2018 - 5 A 1537/16
    Ist dabei der Verbesserungseffekt und ein - nach fehlerfreier Einschätzung der Gemeinde - entsprechendes Verbesserungsbedürfnis zu bejahen, können derartige Maßnahmen auch bereits vor Erreichen des Zustandes der abnutzungsbedingten Erneuerungsbedürftigkeit die Beitragspflicht auslösen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Urteile vom 7. Mai 2015 - 5 A 2124/13 - , LKRZ 2015, 345 und vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2831/88 -, juris sowie Beschluss vom 4. April 1995 - 5 TH 1264/93 -, juris).
  • VGH Hessen, 28.09.2009 - 5 B 1701/09
  • VG Weimar, 16.06.1998 - 3 E 64/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

  • VG Schwerin, 12.11.1999 - 8 A 146/98

    Anfechtung eines Straßenausbaubeitragsbescheids; Anforderung an eine

  • VGH Hessen, 08.03.1994 - 5 TH 2321/93

    Teilfestsetzung der Abwasserabgabe innerhalb der Festsetzungsfrist - reformatio

  • VG Halle, 01.03.2002 - 2 A 205/99
  • VG Weimar, 17.07.1998 - 3 E 1823/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

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